Decktaxe in 2023 - Euro 1.000, gespittet in 600 vorab und 400 bei Trächtigkeit nach 28 Tagen.

Stud fee in 2023   - Euro 1.000, split in 600 in advance and 400 at gestation after 28 days.

 

Gefriersperma für Europa, Australien, Neuseeland und USA erhältlich über:

frozen seeds for Europe, Australia, New Zealand and USA available from:

https://www.genntrans.de/hengste/vollblueter-xx

 

Er ist grundsätzlich per weltweitem TG erhältlich, auf Absprache in 2023 eventuell auch im FS-Versand. Der FS-Versand richtet sich   nach der Begehrlichkeit und bedarf der Nachfrage bei uns.

EU- und weltweites TG für z.B. Australien, Neuseeland und USA ist über meinen Kontakt sofort verfügbar.

 

It is basically available by worldwide TG, on agreement in 2023 possibly also in FS shipping. The FS shipping in Europe depends on the desirability and requires the demand with us. EU and worldwide TG for e.g. Australia, New Zealand and USA is immediately available through my contact.

 

1.Es gelten die Deckbedingungen des jeweiligen Verbandes. Die Decksaison beginnt am 15. Februar und endet am 31. August. Der Hengst kann nach Voranmeldung besichtigt werden.

 

2. Spermabestellung: Ihre Spermabestellung erbitten wir nur telefonisch (Mo. - Fr. bis 10.00 Uhr und Sa. bis 9.30 Uhr) für den Versand am gleichen Tag. Die Spermabestellung muss folgende Angaben enthalten (liegen diese Angaben nicht vollständig vor, ist kein Spermaversand möglich): Gewünschter Hengst, Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers, Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll, Versandanschrift, Name und Anschrift des Tierarztes, Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Alter, Farbe, Abzeichen. Der Züchter verpflichtet sich, vor der ersten Besamung anzugeben, ob ein Embryotransfer vorgenommen werden soll. Die besonderen Bedingungen und Zahlungsmodalitäten für ET und TG erfragen Sie bitte vorab bei der Besamungsstation.

 

3. Die entsprechenden Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter einzureichen. Die Bedeckung kann ohne Deckschein nicht an den Verband gemeldet werden. Für nach dem 1.8. eingereichte Deckscheine wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Das Deckgeld ist vor der ersten Samenbestellung zu entrichten. Wird innerhalb von 21 Tagen nach der ersten Bestellung nicht erneut Samen geordert, gehen wir davon aus, dass die Stute tragend wurde. Sie erhalten dann eine Rechnung über die fällige Trächtigkeitsrate. Sollte ein Hengst während der Decksaison ausscheiden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes. Das gezahlte Deckgeld kann auf einen anderen Hengst des gleichen Eigentümers angerechnet werden.

 

4. Als anerkannte Besamungsstation versenden wir auf Anforderung Frischsperma unserer Hengste. Die Kosten für den Spermaversand werden gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Kosten, die für den Spermaversand von anderen Stationen zur jeweiligen Besamungsstation entstehen. Zustellungen am Wochenende sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Frachtkosten sind entsprechend höher und müssen im Einzelfall erfragt werden. Die Versandcontainer erbitten wir ausreichend frankiert zurückzusenden, da diese ansonsten in Rechnung gestellt werden. Sollte eine Spermalieferung nicht fristgerecht eintreffen, bitten wir um sofortige Mitteilung, da wir andernfalls die Frachtkosten berechnen. Haftungen für Transportschäden sind ausgeschlossen.

 

5. Mit der Anlieferung der Stute bzw. der Spermabestellung erkennen Sie unsere Deck- und Haftungsbedingungen an. Der Tagessatz für die Unterstellung von Stuten beträgt 12,60 € zzgl. MwSt. Der Stuteneigentümer erklärt sich einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Tupferproben müssen in der Rosse entnommen werden und sind mit Ausnahme von Stuten mit Fohlen für alle Stuten erforderlich.

 

6. Sonderregelungen: Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, werden in der folgenden Decksaison Euro 400,00 angerechnet, sofern bis zum 01.09. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung nicht im genannten Zeitraum vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig gedeckt bzw. besamt und nicht tragend wurden, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.09. vorliegen muss.

 

7. Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Schäden, die während der Einstallung von Stuten und bei allen für die Bedeckung/Besamung erforderlichen Vorgängen entstehen. Für Schäden, die durch Dritte ver-ursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Abdeckung der Risiken aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese auf Verlangen nachzuweisen.